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   BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23   

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BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23 (https://dejure.org/2023,17056)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2023 - 3 StR 152/23 (https://dejure.org/2023,17056)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - 3 StR 152/23 (https://dejure.org/2023,17056)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23
    Den Betäubungsmitteln kommt bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung ein Verkehrswert ungeachtet dessen zu, dass das unerlaubte Handeltreiben damit strafbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 17 Rn. 6; vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15, StV 2018, 27 Rn. 20).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 37/20

    Einziehungsanordnung bei verbrauchten Betäubungsmitteln (Taterträge; Tatobjekte)

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23
    Vor diesem Hintergrund ist nicht entscheidend, dass das erbeutete Heroin hinsichtlich des Sichverschaffens von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) ein Tatobjekt darstellt, das zwar selbst nach § 33 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB, dessen Wert indes nicht eingezogen werden könnte (s. dazu näher BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 StR 37/20, NStZ 2021, 557 Rn. 4 f. mwN).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15

    Verhältnis von Wertersatzverfall und Einziehung bei Identität von Tatobjekt und

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23
    Den Betäubungsmitteln kommt bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung ein Verkehrswert ungeachtet dessen zu, dass das unerlaubte Handeltreiben damit strafbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 17 Rn. 6; vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15, StV 2018, 27 Rn. 20).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20

    Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23
    Im Falle mehrerer tateinheitlich begangener Delikte sind gemäß § 52 Abs. 4, § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB für jedes einzelne die Einziehungsmöglichkeiten zu prüfen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, BGHR StGB § 74c Abs. 1 Vereitelung 3 Rn. 28; Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, ZInsO 2022, 2120 Rn. 38 f.).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23
    Im Falle mehrerer tateinheitlich begangener Delikte sind gemäß § 52 Abs. 4, § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB für jedes einzelne die Einziehungsmöglichkeiten zu prüfen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, BGHR StGB § 74c Abs. 1 Vereitelung 3 Rn. 28; Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, ZInsO 2022, 2120 Rn. 38 f.).
  • BGH, 30.06.2022 - III ZB 24/22

    Rechtsanwaltsvergütung: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vom LG und

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23
    Im Falle mehrerer tateinheitlich begangener Delikte sind gemäß § 52 Abs. 4, § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB für jedes einzelne die Einziehungsmöglichkeiten zu prüfen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 156/20, BGHR StGB § 74c Abs. 1 Vereitelung 3 Rn. 28; Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, ZInsO 2022, 2120 Rn. 38 f.).
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